Prioritätenliste Erschließungsstraßen
Prioritätenliste Erschließungsstraßen
Prioritätenliste für den künftigen Erschließungsausbau von Gemeindestraßen in den jeweiligen Ortsteilen (hiermit ist die erstmalige Herstellung einer Straße gemeint) – Verschiebung der zeitlichen Reihenfolge
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen hat in ihrer Sitzung am 09.06.2020 eine Prioritätenliste der Gemeindestraßen für den künftigen Erschließungsausbau (erstmalige Herstellung von Gemeindestraßen) beschlossen.
Für das Jahr 2022 war der erstmalige Ausbau der Straße „Auf der Höhe“ im Ortsteil Wollmar vorgesehen. Der Ausbau hat sich verzögert, die Bauarbeiten erfolgen zurzeit und können bald abgeschlossen werden.
Die Ausbauplanungen der weiteren Straßen verzögern sich jeweils um ein weiteres Jahr wie folgt:
- Raiffeisenstraße/Am Scheid, OT Niederasphe
Planung 2024, Ausführung 2025
- Auf dem Triesch, OT Münchhausen
Planung 2025, Ausführung 2026
- Am Berge/Taubenweg (abschnittsweise), Am Sonneneck, OT Simtshausen
Planung 2026, Ausführung 2027
- Amönauer Weg, OT Niederasphe
Planung 2027, Ausführung 2028
Die Anlieger der betroffenen Grundstücke in den jeweiligen Straßen werden frühzeitig im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert.
Auf der Prioritätenlisten wurden folgende Straßen Reihenfolge zum Ausbau weiter vorgesehen:
Erschließungsstraßen | Ortsteil |
Baugebiet Stegebinne | Münchhausen |
Baugebiet Schimmelseite | Wollmar |
Gesenne | Münchhausen |
Am Rödchen/Lippersfeld | Simtshausen |
Höhenstraße/Am hohen Rain | Münchhausen |
Kirchmauer | Simtshausen |
Kirchweg | Simtshausen |
Rodenbachweg | Simtshausen |
Rosenstraße | Münchhausen |
Am großen Scheid/Johannes-Müller-Weg | Niederasphe |
Bienenwiese | Wollmar |
Bachstraße (Teilabschnitt) | Niederasphe |
An der Turnhalle | Münchhausen |
Am Zaunacker | Wollmar |
In der Aue | Niederasphe |
Am Wollmarberg | Niederasphe |
Schmiedeweg | Niederasphe |
Im Korbach | Niederasphe |
Burgheister Weg | Münchhausen |
Am Heiligenhaus | Münchhausen |
Im Damm | Münchhausen |
Am Bornrain | Simtshausen |
Backhausweg | Simtshausen |
Hühnerhard | Simtshausen |
Im Gründchen | Simtshausen |
Bei den Straßen, wo keine Jahreszahl eingetragen ist, soll eine Vorlaufzeit von 4 Jahren eingehalten werden. Mit dem Beginn der Vorlaufzeit muss der rechtliche Status (BauGB oder KAG) der Straße geklärt sein.