Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:
- beliebig oft zu Hause oder
- wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.
In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn
- Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
- Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
- Sie Ihre PIN vergessen haben oder
- die PIN blockiert ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Bettina Schneider
- Frau Verena SchneiderLeitung Bürgerbüro