Elektronischen Identitätsnachweis nachträglich aktivieren
Leistungsbeschreibung
Sie können jederzeit gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn
- Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind und
- der Personalausweis gültig ist.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich kostenfrei ein.
Voraussetzungen
- Sie sind Deutscher bzw. Deutsche im Sinne des Grundgesetzes
- Sie besitzen einen gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Bettina Schneider
- Frau Verena SchneiderLeitung Bürgerbüro