Straßen- und Gehwegreinigung
Es wurde vermehrt festgestellt, dass die Straßenrinnen und Straßeneinläufe mit Unkraut zugewachsen und verdreckt sind. Im Falle von plötzlich eintretendem Starkregen kann so das Regenwasser nicht mehr ungehindert in den Straßeneinlauf fließen und es kann zu Überschwemmungen der Straßen und Grundstücke kommen.
Ganz davon abgesehen, wie sich das Ortsbild nach außen darstellt, wenn die Gehwege und Straßenrinnen verdreckt sind, landet der Unrat direkt im nächsten Gewässer und schadet der Umwelt erheblich.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Münchhausen sind die Eigentümer unter anderem verpflichtet, die Reinigung der angrenzenden Straßenrinnen und der Gehwege wöchentlich vorzunehmen.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und Anlagen im Gebiet der Gemeinde Münchhausen, Bäume und Sträucher nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen und Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen verdecken dürfen.
Die überstehenden Äste sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Die komplette Straßenreinigungssatzung sowie die Gefahrenabwehrverordnung finden Sie unter der Rubrik Rathaus und Politik – Satzungen – Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Münchhausen.
Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
- Ihre Ordnungsbehörde –