Bauleitplanung der Gemeinde Münchhausen
Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Höhenstraße“
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die nachfolgend aufgeführten Entwurfsunterlagen der FNP-Änderung sowie des Bebauungsplans:
- Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planteil, textlicher Festsetzungen und Begründung,
- Entwurf der FNP-Änderung bestehend aus Planteil und Begründung,
- Umweltbericht,
- Bestandsplan und Grünordnungskonzept,
- Erhebung und Folgenbeurteilung zur biologischen Vielfalt,
- Abschätzung artenschutzrechtlicher Risiken,
- Immissionsprognose (Stand: 22.03.2024)
sowie die im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit von:
Montag, den 27.05.2024 bis einschließlich Freitag, den 05.07.2024
im Internet unter der Adresse:
https://www.gemeinde-muenchhausen.de/rathaus-politik/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter der Adresse:
https://bauleitplanung.hessen.de/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse:
bauamt@gemeinde-muenchhausen.de
oder an das, gem. § 4b BauGB mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren beauftragte Planungsbüro
beteiligung@grosshausmann.de
übermittelt werden, können aber auch schriftlich an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung gerichtet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, während der o.g. Dienststunden mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift vorzutragen.
Gem. § 3 Abs. 2, Satz 4 Nr. 2 und § 4a Abs. 5 S. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Für die Flächennutzungsplanänderung wird gem. § 3 (3) BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB):
In der zur Bauleitplanung erfolgten Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wurden insbesondere Angaben gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grüngliederung und Realnutzung sowie zum örtlichen Landschaftsbild.
In dem ergänzend dazu erfolgten Fachbeitrag Arten- und Biotopschutz wurde, auf Basis der Ergebnisse örtlicher Kartierungen, die Vereinbarkeit der Bauleitplanung mit arten- und biotopschutzrechtlichen Belangen fachgutachterlich dargelegt.
Vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Aus den vorlaufend erfolgten Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themenkomplexen vor:
- Artenschutz, Avifauna
- Umweltprüfung, Umweltauswirkungen
- naturschutzfachlicher Eingriffs-Ausgleich
- Insektenschutz
- Gewässer, Grund-/Trinkwasserschutz
- Bodenschutz und Altlasten
- Klimafunktionen, Kalt-/Frischluftentstehung
- Emissionen, Immissionsschutz
- Ablagerungen
- Landschaftsbildschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Die räumliche Lage, der Geltungsbereich und der Planentwurf des Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett gestrichelt umrandete Bereiche).
Räumliche Lage des Plangebietes
(Kartengrundlage: OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf des Bebauungsplans (Planteil – unmaßstäblich)
Räumlicher Geltungsbereich und
Entwurf der FNP-Änderung (Planteil – unmaßstäblich)
Gemeindevorstand der Gemeinde Münchhausen,
Münchhausen, den 15.05.2024
Siemon, Bürgermeister