Bauleitplanung der Gemeinde Münchhausen

Wirksam werden der Änderung des Flächennutzungsplans "Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252"


Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Münchhausen in ihrer Sitzung am 26.03.2024 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ in den Ortsteilen Münchhausen, Wollmar und Simtshausen ist gem. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zur Genehmigung vorgelegt worden.

Mit Verfügung vom 23.05.2024 (Az.: RPGI-31-61a0100/10-2015/6, Dokument Nr.: 2024/687382) hat das Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung mitgeteilt.

Gem. § 6 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit der Hauptsatzung der Gemeinde Münchhausen wird mit dieser Bekanntmachung die Änderung des Flächennutzungsplans „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“ wirksam.

Die Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 BauGB in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Münchhausen, Marburger Straße 82, 35117 Münchhausen, Bauverwaltung, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

 

Hinweis nach § 215 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 BauGB beim Zustandekommen der Flächennutzungsplanänderung unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Wirksamwerden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit wirksam werden der Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Gemeinde Münchhausen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Flächennutzungsplanänderung „Interkommunales Gewerbegebiet B 236 / B 252“
(Planteil - unmaßstäblich)

Plan von der Flächennutzung

 

Gemeindevorstand der Gemeine Münchhausen,

Münchhausen, den 29.05.2024

Siemon, Bürgermeister